Bauunternehmen
Von der Bauabzugssteuer hin zu den reverse-charge Regelungen kennt das Steuerrecht eine Reihe von Spezialvorschriften für Bauunternehmer
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Da wir eine Vielzahl von Unternehmen der Baubranche betreuen, sind wir mit den steuerlichen Anforderungen an die Branche vertraut.
Wir beraten Sie hier unter anderem zu den folgenden Themen:
- Bauabzugssteuer und Freistellungsbescheinigung
- Reverse-Charge und Formular USt-1 TG
- Rechnungsstellung an Ihre Kunden: „mit oder ohne Umsatzsteuer?“
- Rechnungserhalt von Subunternehmen: „mit oder ohne Umsatzsteuer?“
- Soka-Bau
Für ausländische Unternehmen prüfen wir außerdem
- ob durch das Bauvorhaben in Deutschland eine Betriebsstätte begründet wird und
- ob sich durch das Bauvorhaben in Deutschland umsatzsteuerliche Pflichten ergeben.
In Kooperation mit unserer Anwaltskanzlei interfides Huber-Sierk Rechtsanwaltsgeselschaft mbH können wir darüber hinaus Beratung zu Themen wie Haftungsrisiken bei der Beauftragung von Subunternehmern und Mindestlohn anbieten.