Gastronomie
Seit 1978 Beratung für die Hotellerie und Gastronomie
Mindestlohngesetz? Kassenführung? Durchschnittlicher Wareneinsatz?
Als Gastronom ist eine Vielzahl von Bestimmungen einzuhalten. In Kombination mit einem Fokus des Finanzamts auf die Branche sowie oftmals einer 60-80 stündigen Arbeitswoche ist für die meisten Gastronomen nur schwer zu bewältigen. Am Beispiel von Gastronom Ciabatti soll gezeigt werden, wie wir Sie hier unterstützen:
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Herr Ciabatti besitzt drei Eisdielen im Raum München. In diesen verkauft er Kaffee und Eisbecher innerhalb der Räumlichkeiten, als auch Eiskugeln zum mitnehmen über eine Verkaufsstelle im Fenster. Für die Verkäufe im Haus verwendet Herr Ciabatti eine Registrierkasse mit Z-Bons, während er für die Verkäufe außer Haus eine offene Ladenkasse verwendet, da er sich nicht für jedes Geschäft, eine zweite, teure Registrierkasse anschaffen wollte. Um Herrn Ciabatti für eine eventuelle Betriebsprüfung zu wappnen, prüfen wir im Rahmen der monatlichen Buchhaltung jede seiner Kassen hinsichtlich der Anforderungen des Finanzamts:
- Für seine offene Ladenkasse klären wir z. B. folgende Fragen:
- Gibt es Zählprotokolle in der vom Finanzamt geforderten Form?
- Werden diese täglich in unveränderbarer Form angefertigt?
- Wir weisen Herrn Ciabatti, auch darauf hin, dass es sein gutes Recht ist eine offene Ladenkasse auch nach 2016 zu verwenden. Niemand kann ihn zum Kauf einer elektronischen Kasse zwingen!
- Für seine Registrierkasse prüfen wir die Z-Bons auf alle notwendigen Angaben, wie beispielsweise:
- Sind die Z-Abschlagsnummern fortlaufend?
- Gibt es Stornierungen auf den Z-Bons?
- Sind Datum und Uhrzeit des Abrufs enthalten?
- Im Rahmen unserer regelmäßigen Mandantenrundschreiben klären wir Herrn Ciabatti auch über die weiteren Pflichten für seine Registrierkasse auf:
- Einholung einer Bestätigung vom Kassenlieferanten, dass sein Modell nicht gemäß den geltenden Anforderungen umrüstbar ist und daher die Übergangsregelung bis Ende 2016 beansprucht werden kann.
- Aufbewahrung der Protokolle über alle Änderungen die an der Kasse vorgenommen werden, des Handbuchs, sowie der Umsätze die über den Trainingsspeicher gebucht worden sind
- …und vieles mehr!
- Außerdem prüfen wir natürlich dass die Verkäufe außer Haus mit dem richtigen Umsatzsteuerschlüssel ausgewiesen werden.
Aber nicht nur die Kasse muss den Anforderungen des Finanzamts genügen. Daher überprüft unser Buchhaltungsteam jeden Monat ob
- der durchschnittlichen Wareinsatz
- die Höhe der Bareinnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts
- die Sachbezügen (z. B. Presonalessen)
- und die Geschäftsbeziehungen mit Familienangehörigen den Anforderungen gerecht werden.
Herr Ciabatti stellt schnell fest, dass eine weitere Dauerproblematik in der Gastronomie das Thema Personal ist
- Natürlich übernehmen wir für ihn die komplette Bearbeitung und Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Wir erledigen für ihn auch die Sofortmeldungen und klären auf, welche Pflichten er als Arbeitgeber hat
- Wir erklären ihm, welche Dokumente er bei einer etwaigen Zollprüfung bereithalten muss
- Wir erläutern, welche Pflichten auf ihn als Arbeitgeber durch das neue Mindestlohngesetz zukommen
- Durch unser Tool, das wir Herrn Ciabatti bereitstellen, kann er sich genau ausrechnen, was ein Netto-Gehalt pro Stunde ihn inkl. aller Abgaben kostet – so kann er sicher in die Verhandlung mit den Mitarbeitern gehen
Obwohl Herr Ciabatti alle Richtlinien einhält bekommt er einen Brief vom Finanzamt mit folgendem Betreff: Anordnung einer Betriebsprüfung
- Da seine Kasse den Anforderungen entspricht gibt es wenig zu beanstanden
- Trotzdem versucht der Prüfer hier mit allen Mitteln eine Zuschätzung zu erreichen
Lesen Sie im Schwerpunkt Betriebsprüfungen, welche Leistungen wir hier erbringen.