Betriebsprüfung
In einer Betriebsprüfung ist es besonders wichtig, dass der Berater nicht nur die Spielregeln sondern vor allem auch die speziellen Probleme ihrer Branche kennt!
Unsere Steuergesetze sind komplex. Mit Betriebsprüfungen will das Finanzamt ihre Einhaltung kontrollieren. Steuernachzahlungen sind dann die Regel, wie die Statistik der Betriebsprüfungsergebnisse eindringlich zeigt.
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Wir haben insbesonders langjährige Erfahrung:
1. im Bargeldgewerbe (Gastronomie, Eissalons, …)
2. mit Verrechnungspreisen im Kontext international verbundener Unternehmen
1. Typische Fragen, die sich im Bargeldgewerbe stellen, sind beispielsweise:
- ist die Kassenbuchführung ordnungsgemäß?
- zu welchem Ergebnis kommt die Geldverkehrsrechnung?
- darf der Prüfer die Einnahmen schätzen?
- wenn ja: welche Schätzmethoden sind zulässig?
- uvm.
Im Fall von Herrn Ciabatti bedeutet dies folgendes:
- Wir prüfen die Kalkulation des Finanzamts und fechten diese wenn nötig an
- Wir verhandeln für Herrn Ciabatti
- Sämtlicher Schriftverkehr mit dem Finanzamt wird von uns geführt
- Selbstverständlich begleiten wir Herrn Ciabatti zum Treffen mit dem Prüfer und verhandeln hier für ihn
2. Bei international tätigen Unternehmen stehen die Verrechnungspreise im Kontext einer jeden Betriebsprüfung. Hier besteht ein hohes Risiko der Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen, von Ertragssteuerkorrekturen sowie von Strafzuschlägen. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Punkte beim Finanzamt im Fokus stehen und wie deren Argumentation zu entkräften ist. Wir helfen Ihnen hier folgendermaßen:
- Verständigung mit dem Finanzamt
- Analyse der zugrunde gelegten Funktions- und Risikoprofile
- Nachweis der Angemessenheit der Verrechnungspreismethode
- Einspruch und Klage bei Finanzgerichten
- Begleitung von Verständigungs- und Schiedsverfahren